5. komplett überarbeitete Auflage 2018, 420 Seiten
Der zahlreich bebilderte Kommentar enthält die Richtlinientexte MLAR 2016, MSysBöR 2005, MEltBauVo 2008 und Hinweise zu den abweichenden Verordnungs- und Richtlinientexten der baurechtlichen Einführung in den Bundesländern. Die Kommentierung bezieht sich auf die einzelnen Absätze mit Praxisempfehlungen und die grafische Interpretation durch Zeichnungen und Maßangaben.
Ausführliche Praxisempfehlungen und Praxisbeispiele helfen die Leitungsanlagen-Richtlinien bei bundesweiten Baustellen in die Praxis umzusetzen. Die Geltungsbereiche:
- Leitungsanlagen in Flucht- und Rettungswegen
- Leitungsdurchführungen durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken, Deckenabschottungsprinzip für Leitungsanlagen und Bodenabläufe, Installationsschachtprinzip nach DIN 4102-4 und -11
- Elektrischer Funktionserhalt von Leitungsanlagen
- Systemböden-Richtlinie
- MEltBau-Verordnung zum Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen
Die Digital-Version als e-Book enthält 10 Arbeitsplatz-Lizenzen.
Kurzbeschreibung zu Bestellung, Download, Funktion und den Nutzungsbedingungen der digitalen Version dieses Kommentars
Schritt 1 – Bestell- und Zahlungsvorgang
Die Bestellung/Lieferung der digitalen Version erfolgt ausschließlich über den Shop auf https://www.tga-contentbase.com. Sie geben die notwendigen Bestelldaten der Pflichtfelder und ihre Zahlungsdaten ein. Bitte notieren Sie sich die Bestell-/Lizenznummer (vierstellig) für Rückfragen und zum Download der georderten Lizenzen.
Schritt 2 – Automatische Aufbereitung der Lizenzen
Das System generiert auf jeder Seite am Kopf der digitalen Ausgabe ein hinterlegtes Wasserzeichen mit den Nutzerdaten des Anforderers. Die gekennzeichneten Nutzerdateien werden als geschützte „MLAR-PDF-Datei“ bereitgestellt.
Schritt 3 – Download der Lizenzen (10-fach)
Sie können sich nach der digitalen Zahlungsbestätigung Ihre georderten Arbeitsplatzlizenzen im geschützten pdf-Format nach und nach herunterladen und auf Ihren Geräten, z. B. PC, Notebook oder Handy, abspeichern. Die Daten werden bei jedem Download mit Datum, Name und Lizenznummer versehen. Sobald alle Arbeitsplatzlizenzen heruntergeladen sind, sperrt das System weitere Anforderungen. Zum Öffnen der pdf-Datei benötigen Sie den kostenfreien Acrobat reader – Download unter https://get.adobe.com/de/reader/ – oder eine kostenpflichtige Acrobat Vollversion. Das Passwort zum Öffnen der „MLAR-PDF-Datei“ muss der im Bestellvorgang angegebenen Mailanschrift entsprechen. Es wird dringend empfohlen, jede Datei aller Arbeitsplatzlizenzen auf einem externen Datenträger zu sichern, um Datenverlust zu vermeiden. Ein erneutes Downloaden der Lizenzen ist nicht möglich. Eine Weitergabe der „MLAR-PDF-Datei“ inkl. Lizenznummer und Mailanschrift ist urheberrechtlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden vom Verlag strafrechtlich verfolgt.
Funktionen/Urheberrecht
Der Lizenznehmer kann mit den PDF-Nutzerdateien online oder offline auf seinen Geräten arbeiten. Ein Ausdrucken der Datei oder einzelner Seiten ist nicht möglich. Bei Arbeitsplatzlizenzen trägt der Besteller die Verantwortung, dass die Lizenzbedingungen eingehalten werden. In der „MLAR-PDF-Datei“ ist eine Volltextrecherche über die Acrobat Suchfunktion möglich. Die „MLAR-PDF-Datei“ ist intern verlinkt, so dass sie z. B. vom Inhaltsverzeichnis oder Querverweisen im Dokument direkt zu der Stelle im Text springen können. Das gilt auch für das links am Rand der Anzeige angeordnete digitale Inhaltsverzeichnis. Sie können einzelne Grafiken und Texte unter Beachtung des Urheberrechts digital entnehmen und in Ihre Dokumente, z. B. LVs und Beschreibungstexte, integrieren. Das Urheberrecht verlangt dabei, dass eine eindeutige Quellenangabe erfolgt:
Quelle: Kommentar zur MLAR 2018, 5. Auflage, Lizenz-Nr. XXXX (siehe Wasserzeichen).
Ein teilweises oder vollständiges Ausdrucken/Herauskopieren von seiten der PDF-Datei und Weitergabe an Dritte ist urheberrechtlich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Anfertigung von Kopien aus der Printversion. Eine Weitergabe der „MLAR-PDF-Datei“ inkl. des Passwortes ist außerhalb der erworbenen Arbeitsplatzlizenz ebenfalls nicht gestattet.